ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Stand: 01.1.2019
GELTUNG DER AGB
Für sämtliche Rechtsgeschäfte mit KLAPPBAR vertreten durch die DH NET Inhaber Jean-Paul Möckel (nachfolgend Vermieter genannt) gelten ausschließlich die AGB des Vermieters. Die AGB des Kunden sind somit ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er die AGB des Vermieters aufmerksam gelesen und verstanden hat und sich mit der Anwendung dieser AGB einverstanden erklärt. Abweichungen von diesen AGB sind nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters wirksam. Der Vermieter behält sich das Recht vor die AGB jederzeit abzuändern.
ANGEBOT & VERTRAGSSCHLUSS
Der Vermieter bietet Mietgegenstände für die Nutzung im Rahmen von privaten oder gewerblichen Events an. Alle Angebote auf der Webseite oder sonstigen Informationsmedien sind unverbindlich und freibleibend. Der Kunde hat gegenüber dem Vermieter die Möglichkeit, unter Angabe des gewünschten Mietzeitraums und der benötigten Menge, eine Anfrage abzugeben. Daraufhin erstellt der Vermieter ein Angebot für die angefragten Mietgegenstände unter Vorbehalt der Verfügbarkeit. Der Kunde erklärt die Annahme des vorbehaltlichen Angebots schriftlich. Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die vom Vermieter erhaltene Auftragsbestätigung rechtskräftig unterschrieben zurückschickt bzw. der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von drei Tagen schriftlich widerspricht. Der Mieter erklärt mit seiner Bestellung/Angebotsannahme, dass er volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist.
E-Mails genügen der Schriftform. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, Angebote ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Optische Abweichungen (z.B. farbliche Abweichungen) zwischen den gelieferten Mietgegenständen und Fotos in gedruckten bzw. digitalen Werbemedien sind möglich und begründen keinen Mangel.
MIETPREIS & MIETZEIT
Es gelten ausschließlich die Mietpreise auf dem Angebot des Vermieters. Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit (Vertragszeitraum) inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Mietdauer einer Mieteinheit beträgt jeweils 24 Stunden (einen Kalendertag) einschließlich dem Empfangs- Rückgabetag. Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Der Preis wird ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände berechnet. Verpackungen, Versicherungen, Transportkosten und sonstige Kosten sind nicht im Mietpreis enthalten. Erfolgt die Rückgabe der Mietgegenstände nicht rechtzeitig, verlängert sich die Mietzeit um jeweils eine Mieteinheit. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Vergütung berechnet. Preisänderungen sind vorbehalten.
KAUTION
Es wird eine Kaution für das Mietgut während der Mietzeit in Höhe von 30 % der Gesamtmiete vereinbart. Liegt die Gesamtmiete über 800,00 €, können die genaue Kautionshöhe und die Art der Sicherheitsleistung auf Anfrage gesondert vereinbart werden. Für einzelne Produkte aus dem Mietsortiment behält sich der Vermieter das Recht auf eine individuelle Kautionshöhe vor. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgutes wird die Kaution schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von 4 Werktagen, rückerstattet. Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen – insbesondere bei Beschädigung oder noch offenen Mieten – mit der noch nicht zurückgezahlten Kaution zu verrechnen. Gleiches gilt, falls noch Forderungen aus einem anderen Mietverhältnis bestehen. Die Kaution ist vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters zu überweisen oder Bar bzw. per EC- oder Kreditkarte bei Lieferung zu entrichten.
TRANSPORT & LIEFERUNG
Der Transport wird separat nach Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis Bordsteinkante bzw. hinter die erste ebenerdige Tür. Sofern nicht anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart, schuldet der Vermieter weder Aufbau noch Inbetriebnahme des Mietgegenstandes. Bei Anlieferung und Abholung des Mietgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der ordnungsgemäße Empfang des Mietgutes muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der Mieter Schäden bzw. Funktionsbeeinträchtigungen an dem Mietgut feststellen, müssen diese bei Übergabe beanstandet und schriftlich auf dem Lieferschein dokumentiert werden, sonst gilt das Mietgut als mängelfrei angenommen. Der Mieter stellt sicher, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist und ggf. befahren werden kann. Kommt es durch den Transport, Aufbau oder die Benutzung der Mietgestände zu Schäden am Grundstück / Gebäude oder an Leitungen, Rohren oder anderen Gegenständen, weil der Mieter nicht rechtzeitig informierte oder die örtlichen Gegebenheiten selber nicht berücksichtigte, so haftet allein der Mieter für den entstandenen Schaden. Die Kosten für spätere erneut erforderliche Anliefer- oder Abholfahrten gehen in voller Höhe zu Lasten des Mieters.
HAFTUNG DES MIETERS
Mit Übernahme des Mietgutes beginnt die Haftung des Mieters. Der Mieter haftet innerhalb der gesamten Mietzeit und bis zur Rückgabe des Mietgutes für sämtliche Wertminderungen, insbesondere auch für sämtliche Beschädigungen, Zerstörungen und Abhandenkommen. Der Mieter ist verpflichtet, die Witterung und die örtlichen Gegebenheiten bei der Benutzung des Mietgutes zu berücksichtigen. Der Mieter kann sich gegenüber dem Vermieter nicht auf Nichtverschulden oder höhere Gewalt berufen. Es wird empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Nutzung (einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau) zum Wiederbeschaffungswert, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl und für an Dritten verursachten Schäden, zu versichern. Seitens des Vermieters wird keine Versicherung abgeschlossen. Eventuell bestehende Versicherungsansprüche des Mieters wegen Beschädigung oder Verlust des Mietgutes tritt der Mieter an den Vermieter ab und erteilt dem Vermieter diesbezüglich eine Geldempfangsvollmacht. Existiert keine dementsprechende Versicherung, haftet der Mieter persönlich unabhängig von eventuellen Ansprüchen gegenüber Dritten. Die Hinweise auf den jeweiligen Produktdatenblättern sind Vertragsbestandteil und durch den Mieter dringend zu beachten. Im Falle von Beschädigungen an dem Mietgut bzw. Verlust des Mietgutes werden die Kosten für die Reparatur bzw. Neubeschaffung dem Mieter nachvollziehbar in Rechnung gestellt. Soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, werden beschädigte Mietgegenstände repariert. Ist eine Reparatur nicht möglich, wird der Mietgegenstand zu den Konditionen auf der beigefügten Verlustpreisliste (Vertragsbestandteil) wiederbeschafft. In beiden Fällen berechnet der Vermieter einen Handlingsaufschlag von 10% auf den Reparatur- bzw. Neubeschaffungspreis zuzüglich gegebenenfalls anfallender Transportkosten. Brandlöcher, Rasen-, Farb-, und Stockflecken, sowie andere nicht mehr entfernbare Verschmutzungen an Textilien sind irreparable Beschädigungen und es gilt das Recht des Vermieters zur Neubeschaffung. Gläser, Besteck und Geschirr können ungespült, nur von Essenresten befreit, ohne weitere Reinigung zurückgegeben werden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen oder Beschädigungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. Speziell bei der Anmietung von Zelten verpflichtet sich der Vermieter, das Zeltdach schneefrei zu halten. Für derart hervorgerufene Schäden haftet der Mieter, sowohl für Schäden an der Mietsache selbst als auch für Schäden Dritter. Bei Sturm oder starkwindartigen Böen und bei entsprechenden Wettervorhersagen sind alle Öffnungen der Zelte zu schließen und diese ggf. zum Schutze der Benutzer zu räumen. Für hierdurch entstandene Schäden am Objekt und bei Dritten haftet ausschließlich der Mieter. Das Mietgut darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht an Dritte zur Benutzung überlassen werden bzw. durch nicht zurechnungsfähige Personen benutzt oder bedient werden. Der Mieter ist verpflichtet, alle notwendigen Vorschriften und behördlichen Auflagen zu beachten und einzuhalten. Für sämtliche Sach- und Personenschäden, die durch den Betrieb und Gebrauch des überlassenen Mietgutes entstehen, stellt der Mieter den Vermieter von der Haftung vollumfänglich frei.
HAFTUNG DES VERMIETERS
Der Vermieter trägt die Gefahr der gewöhnlichen Abnutzung des Mietgutes. Die Haftung des Vermieters für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wird ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn bestimmte Termine verbindlich zwischen den Parteien vereinbart wurden, insbesondere auch dann, wenn der Vermieter diese nicht zu vertreten hat. Für Ansprüche auf Schadensersatz wird eine Haftungsbegrenzung des Vermieters bis zur einfachen Höhe der Rechnungs- bzw. Angebotssumme vereinbart.
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Die gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen, derer sich der Vermieter bedient. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner nicht bei Ansprüchen aus Produkthaftung oder Garantie.
Der Vermieter hat das Recht, von seinem Mietgut an den Aufbauorten Aufnahmen (Fotos, Videos etc.) zu machen und diese zum Zwecke der Werbung zu verwenden. Der Vermieter speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bearbeitung des Mietgeschäftes sowie zur Information von aktuellen Angeboten in Form von digitaler oder postalischer Werbung. Zum Schutz von Forderungsausfällen können die Daten auch Auskunfteien übermittelt werden (Schufa o.ä.). Eine Weitergabe der Daten an branchenferne Unternehmen findet nicht statt. Der Mieter ist berechtigt, schriftlich die über ihn gespeicherten Daten abzurufen oder sie ändern bzw. löschen zu lassen, sofern sie nicht mehr für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigt werden. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz sind auf der Webseite www.klappbar.berlin/datenschutz einzusehen.
RÜCKGABE
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rückgabe durch den Mieter am Lieferort. Zum vereinbarten Abholtermin hat der Mieter die Mietgegenstände zu ebener Erde transportfähig und sortiert bereitzustellen. Die Rückgabe muss sortenrein erfolgen. Die Rückgabe einer Mindermenge oder eine unterbliebene Rückgabe führt ebenfalls zur Ersatzpflicht des Mieters. Eine Nachberechnung übermäßig verschmutzter Artikel bleibt vorbehalten. Textilien, wie z.B. Zeltplanen, müssen stets trocken zurückgegeben werden. Für sauber oder unbenutzt zurückgegebene Mietsachen besteht kein Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung der Miete.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahme der Ware fällig bzw. durch Vorauskasse vor Übernahme der Ware zu begleichen. Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld, EC-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn der Mietzeit gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall wie folgt berechnet:
bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit 0% des vereinbarten Mietpreises
bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit 50% des vereinbarten Mietpreises
bis 7 Tage vor Beginn der Mietzeit 75 % des vereinbarten Mietpreises
bis 4 Tage vor Beginn der Mietzeit 90 % des vereinbarten Mietpreises
< 4 Tage vor Beginn der Mietzeit 100 % des vereinbarten Mietpreises
Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens vorbehalten. Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der Mieter ist nicht berechtigt, eigene Ansprüche gegen fällige Ansprüche des Vermieters aufzurechnen oder wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Der Mieter kann vielmehr nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen die Aufrechnung erklären.
GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag einschließlich seiner Beendigung ist ausschließlich unser Geschäftssitz. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als unwirksam erweisen, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der ursprünglichen Regelung tritt die dieser wirtschaftlich am nächsten kommenden in Kraft. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck vereinbart worden wäre, wenn man die Angelegenheit von vornherein bedacht hätte. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf diese Form. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.